> Der Auftragsverarbeitungsvertrag von Contals nach revDSG und DSGVO – Zusätze für die Schweiz und die EU, ein freiwilliger für kirchliches Datenschutzrecht.

Source: https://contals.com/de/data-protection/dpa/  
Language: de

# Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Der Auftragsverarbeitungsvertrag von Contals nach revDSG und DSGVO – Zusätze für die Schweiz und die EU, ein freiwilliger für kirchliches Datenschutzrecht. Fassung 1.0.

Zuletzt aktualisiert: 16\. Oktober 2026

**Fassung 1.0 vom 16. Oktober 2026.** In der Schweiz heißt dieser Vertrag auch Auftragsbearbeitungsvertrag. Englische Fassung:  [Data processing agreement (DPA)](https://contals.com/en/data-protection/dpa/) . Dieser Vertrag ist Teil der  [Nutzungsbedingungen](https://contals.com/de/terms/)  und gilt für jede Organisation in Contals; ein Owner kann ihn zudem in den Einstellungen der Organisation annehmen, die diese Fassung mit ihrem Datum (2026-10-16) zeigen. Zusatz C für kirchliche Stellen unter dem KDG oder dem DSG-EKD ist freiwillig und gilt, wenn der Kunde ihn aktiviert.

**zwischen**

der Kundenorganisation, die in den Organisationseinstellungen von Contals oder in der Bestellung genannt ist („**Kunde**“, Verantwortlicher),

**und**

Unique-P GmbH, Burengasse 11, 4655 Stüsslingen, Schweiz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach Schweizer Recht, eingetragen im Handelsregister des Kantons Solothurn unter der UID CHE-294.954.310, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dimitri König („**Contals**“, Auftragsverarbeiter).

## 1\. Gegenstand, Umfang und Dauer

1.1 Contals erbringt den Dienst Contals (Boards, Listen, Karten und zugehörige Funktionen, „**Dienst**“) nach den  [Nutzungsbedingungen](https://contals.com/de/terms/)  („**Hauptvertrag**“). Dabei verarbeitet Contals personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Dieser Vertrag regelt diese Verarbeitung.

1.2 Der Vertrag umfasst die personenbezogenen Daten, die der Kunde und seine Nutzerinnen und Nutzer in den Dienst eingeben oder die der Dienst für die Organisation des Kunden erzeugt: Board-Inhalte, Mitglieder, Rollen, Einladungen und zugehörige Protokolle („**Kundendaten**“). Nicht umfasst sind Daten, die Contals als eigener Verantwortlicher verarbeitet: Benutzerkonten und Anmeldung, Abrechnung, Sicherheit und Missbrauchsabwehr sowie die Website von Contals. Diese beschreibt die  [Datenschutzerklärung](https://contals.com/de/privacy/) .

1.3 Der Vertrag gilt, solange Contals Kundendaten verarbeitet, einschließlich der Aufbewahrungsfristen in Abschnitt 10.

## 2\. Art, Zweck, Daten und betroffene Personen

2.1 Die Einzelheiten stehen in **Anhang 1**. Contals verarbeitet Kundendaten nur, um den Dienst zu erbringen, abzusichern und zu unterstützen, und nie für Werbung, Profilbildung, Datenverkauf oder das Training von KI-Modellen.

2.2 Der Kunde entscheidet, was er speichert. Kundendaten können **besondere Kategorien** personenbezogener Daten enthalten (zum Beispiel Religionszugehörigkeit, Gesundheitsangaben in Gebetsanliegen, Daten über Kinder). Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich, einschließlich etwaiger Einwilligungen und seiner eigenen Datenschutz-Folgenabschätzung. Contals stellt einen Leitfaden für heikle Boards bereit (Anhang 1, Ziffer 7).

## 3\. Weisungen

3.1 Contals verarbeitet Kundendaten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Der Hauptvertrag, dieser Vertrag sowie die Nutzung und Konfiguration des Dienstes durch den Kunden (zum Beispiel Sichtbarkeit von Boards, Einladungen, Integrationen, KI-Einstellungen, Exporte und Löschungen) sind die vollständigen Weisungen des Kunden. Weitere Weisungen bedürfen der Textform und müssen technisch umsetzbar sein; verursachen sie zusätzlichen Aufwand, kann Contals diesen nach vorheriger Information des Kunden in Rechnung stellen.

3.2 Contals informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, und kann ihre Ausführung aussetzen, bis der Kunde sie bestätigt oder ändert.

3.3 Verpflichtet das Recht Contals zu einer anderen Verarbeitung, informiert Contals den Kunden vorher, sofern dieses Recht es nicht verbietet (siehe Abschnitt 12).

## 4\. Vertraulichkeit

4.1 Contals stellt sicher, dass alle Personen, die Kundendaten verarbeiten dürfen, vertraglich oder gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, auch über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.

4.2 Mitarbeitende von Contals greifen im normalen Betrieb nicht auf Kundeninhalte zu. Ein Zugriff für den Support setzt eine Anfrage oder Zustimmung des Kunden für den konkreten Fall voraus, beschränkt sich auf das Nötige und wird protokolliert.

4.3 Berufsgeheimnisse: Contals bietet keine Verschlüsselung mit Schlüsseln des Kunden an. Ob Informationen, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen (zum Beispiel das Seelsorgegeheimnis nach Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs), im Dienst gespeichert werden dürfen, beurteilt der Kunde. Contals empfiehlt, solche Geheimnisse nicht im Dienst zu speichern.

## 5\. Sicherheit der Verarbeitung

5.1 Contals trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen in **Anhang 2**, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO, Art. 8 revDSG und Art. 1–6 DSV).

5.2 Contals darf die Maßnahmen dem Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau insgesamt nicht sinkt. Wesentliche Änderungen werden in Anhang 2 dokumentiert.

## 6\. Unterstützung

6.1 **Anfragen betroffener Personen.** Mit dem Dienst kann der Kunde Daten selbst exportieren (Board, Workspace, Organisation) und Inhalte sowie Konten selbst löschen. Reicht das nicht, unterstützt Contals mit angemessenen technischen Maßnahmen. Anfragen, die direkt bei Contals eingehen, leitet Contals ohne unangemessene Verzögerung an den Kunden weiter, sofern er erkennbar ist.

6.2 **DSFA und Konsultation.** Contals stellt die Informationen bereit, die der Kunde für seine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO, Art. 22 revDSG, § 35 KDG, § 34 DSG-EKD) und für Konsultationen einer Aufsichtsbehörde vernünftigerweise braucht, insbesondere diesen Vertrag, Anhang 2, Anhang 3 und die Bewertung der Übermittlungen.

## 7\. Unterauftragsverarbeiter

7.1 Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuellen Unterauftragsverarbeiter stehen in **Anhang 3** (veröffentlicht unter  [contals.com/de/data-protection/subprocessors/](https://contals.com/de/data-protection/subprocessors/) ).

7.2 Contals informiert die Owner der Organisation des Kunden per E-Mail und in der Liste mindestens **30 Tage**, bevor ein neuer oder ersetzter Unterauftragsverarbeiter Kundendaten verarbeitet. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Kunde den betroffenen Teil des Dienstes mit Wirkung vor der Änderung kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte für die Restlaufzeit werden erstattet.

7.3 Contals überträgt jedem Unterauftragsverarbeiter Datenschutzpflichten, die diesem Vertrag im Wesentlichen entsprechen, und bleibt für dessen Leistung verantwortlich.

7.4 Empfänger, die der Kunde selbst auswählt und konfiguriert (zum Beispiel Chat-Plattformen, sein eigener KI-Anbieter, sein eigener Identitätsanbieter, API-Clients), sind keine Unterauftragsverarbeiter von Contals. Sie sind in Anhang 3 zur Transparenz aufgeführt.

7.5 **Der eigene KI-Anbieter des Kunden.** KI-Funktionen sind aus, bis ein Owner oder ein Admin des Kunden einen Anbieter einträgt, bestätigt, dass der Kunde mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag hat, und KI einschaltet. Der Kunde wählt Anbieter und Region, schließt und pflegt den Vertrag mit ihm und bestimmt in seinen Datenregeln, welche Daten gesendet werden dürfen (Namen von Personen und Kommentare standardmäßig aus, E-Mail-Adressen und vertrauliche Boards nie). Contals sendet Daten an diesen Anbieter nur auf Weisung des Kunden – wenn eine berechtigte Person eine KI-Funktion nutzt – und nur, was die Datenregeln erlauben; Eingaben und Antworten speichert Contals nur im Gespräch mit dem Assistenten, das für die Person aufbewahrt wird (Anhang 2). Der Anbieter verarbeitet die Daten aufgrund seines Vertrags mit dem Kunden; Contals ist für diese Verarbeitung nicht verantwortlich und wählt, beauftragt und überwacht den Anbieter nicht.

## 8\. Internationale Übermittlungen

8.1 Kundendaten werden in der EU-Jurisdiktion von Cloudflare **gespeichert** (Anhang 3). Anfragen werden im Cloudflare-Rechenzentrum verarbeitet, das der Nutzerin oder dem Nutzer am nächsten liegt; einige Metadaten und Supportzugriffe fallen außerhalb der EU an (Anhang 4).

8.2 Übermittlungen in Länder ohne angemessenes Schutzniveau erfolgen nur mit geeigneten Garantien: dem EU-US- oder Swiss-US Data Privacy Framework für zertifizierte Empfänger, sonst den EU-Standardvertragsklauseln (mit den schweizerischen Anpassungen für Daten, die dem revDSG unterliegen). Eine Zusammenfassung der Bewertung steht in **Anhang 4**.

8.3 Contals informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus, wenn die **Speicherung** von Kundendaten aus der EU/dem EWR oder der Schweiz verlegt werden soll; Abschnitt 7.2 gilt entsprechend.

## 9\. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

9.1 Contals meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes von Kundendaten **ohne unangemessene Verzögerung**, nach Möglichkeit innerhalb von **48 Stunden**, nachdem Contals davon Kenntnis erlangt hat. Die Meldung geht an die Owner der Organisation und an den Datenschutzkontakt in den Organisationseinstellungen, falls einer eingetragen ist.

9.2 Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen und eine Kontaktstelle. Noch fehlende Informationen werden schrittweise nachgereicht.

9.3 Contals unterstützt den Kunden bei den Meldungen an Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO: 72 Stunden; Art. 24 revDSG: so rasch als möglich; kirchliches Recht entsprechend) und an Betroffene. Der Ablauf ist auf der  [Seite der Datenschutz-Unterlagen](https://contals.com/de/data-protection/)  zusammengefasst.

## 10\. Löschung und Rückgabe

10.1 Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit exportieren. Verlangt ein Owner der Organisation des Kunden deren Löschung, bleibt die Organisation **30 Tage** schreibgeschützt für einen Export erhalten und wird dann mit ihren Workspaces, Boards und Mitgliederlisten gelöscht. Das Ende eines bezahlten Abos löscht nichts: Die Organisation läuft im Gratisplan weiter. Abrechnungsbelege bleiben, solange es das Steuer- und Handelsrecht verlangt.

10.2 Die Löschung entfernt die Daten aus den Live-Systemen. Kopien bleiben nur

-   in der Wiederherstellung auf einen Zeitpunkt (Point-in-time Recovery) der Datenbanken (**30 Tage**),
-   im unveränderlichen Ereignisarchiv (**90 Tage**), das vor Manipulation und versehentlichem Verlust schützt und vor Ablauf seiner Frist nicht geändert werden kann,
-   in den Backups der Kontodatenbanken und den nächtlichen Kopien der Boards, die sich geändert haben (**35 Tage**), auch als von Contals verschlüsselte Kopie bei DigitalOcean in Frankfurt (Anhang 3),
-   im Archiv des Audit-Protokolls (**2 Jahre**, nachdem ein Eintrag die Live-Datenbank nach 180 Tagen verlassen hat; IDs, Aktionen und Zeitpunkte sicherheitsrelevanter Aktionen, keine Board-Inhalte).

Diese Kopien werden zu keinem anderen Zweck genutzt und mit Ablauf ihrer Frist gelöscht. Jede Löschung wird vorher in einer eigenen Liste festgehalten (nur IDs, 120 Tage aufbewahrt – länger als jede dieser Kopien); wird aus ihnen wiederhergestellt, werden die festgehaltenen Löschungen erneut angewendet.

10.3 Wird ein Kommentar bearbeitet oder gelöscht oder ein Status-Update gelöscht, verschwindet der frühere Text auch aus dem Verlauf des Boards, dem Suchindex und aus Exporten (Anhang 2, Abschnitt 7). Bekannte Einschränkung: Frühere Fassungen von Kartentiteln und Beschreibungen bleiben bis zu **13 Monate** im Verlauf des Boards (in Exporten enthalten) – ein Board behält 13 Monate Verlauf und rechnet ältere Änderungen in seinen Stand ein; die Kopien nach 10.2 behalten den früheren Text bis zum Ende ihrer Frist.

## 11\. Informationen und Kontrollen

11.1 Contals stellt die Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind: diesen Vertrag mit Anhängen, Antworten auf angemessene Sicherheitsfragebögen (einmal jährlich oder nach einem Vorfall) sowie die aktuellen Prüfberichte und Zertifikate von Cloudflare, soweit Cloudflare deren Weitergabe erlaubt.

11.2 Reicht das nicht, können der Kunde oder ein unabhängiger, zur Vertraulichkeit verpflichteter Prüfer einmal jährlich mit 30 Tagen Vorlauf während der Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs die Einhaltung dieses Vertrags bei Contals prüfen, auf Kosten des Kunden. Prüfungen bei Cloudflare richten sich nach den Bedingungen von Cloudflare (Berichte Dritter; Prüfungen vor Ort nur nach den Standardvertragsklauseln).

11.3 Die für den Kunden zuständigen Aufsichtsbehörden können ihre Befugnisse nach geltendem Recht ausüben.

## 12\. Anfragen von Behörden

12.1 Verlangt eine Behörde Kundendaten, verweist Contals sie, soweit rechtlich möglich, an den Kunden, informiert den Kunden vor einer Herausgabe, sofern das nicht verboten ist, gibt nur das rechtlich erforderliche Minimum heraus und wehrt sich gegen Anfragen, die dem für den Kunden geltenden Recht widersprechen, wenn es dafür vernünftige Gründe gibt.

12.2 Der wichtigste Unterauftragsverarbeiter von Contals hat entsprechende Zusagen gemacht (Cloudflare-AVV Abschnitt 8, Anhang 4).

## 13\. Schlussbestimmungen

13.1 Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag für die Verarbeitung von Kundendaten dem Hauptvertrag vor; soweit die Standardvertragsklauseln gelten, gehen sie diesem Vertrag vor.

13.2 Die Haftung nach diesem Vertrag richtet sich nach Abschnitt 10 des Hauptvertrags, einschließlich seiner Beschränkungen. Das schränkt weder die Rechte betroffener Personen ein noch eine Haftung, deren Beschränkung das Gesetz nicht zulässt.

13.3 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; Gerichtsstand ist der Sitz von Contals (Kanton Solothurn, Schweiz). Für Kunden in der EU bleiben zwingende Bestimmungen der DSGVO und des Rechts des Mitgliedstaats des Kunden unberührt; soweit die Standardvertragsklauseln gelten, gehen ihre Regeln zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand vor.

13.4 Der Vertrag wird in Textform geschlossen: als Teil des Hauptvertrags, durch elektronische Annahme durch einen Owner der Organisation im Dienst oder durch Unterschrift. Der Dienst speichert, wer ihn wann in welcher Fassung (bezeichnet mit dem Datum dieses Textes) angenommen hat, und hält die Annahme im Audit-Log der Organisation fest. Änderungen richten sich nach Abschnitt 13 des Hauptvertrags; eine neue Fassung wird im Dienst zur Annahme angeboten.

13.5 Dieser Vertrag ist auf Deutsch und Englisch verfasst; beide Fassungen sind verbindlich. Weichen sie voneinander ab, geht die deutsche Fassung vor.

* * *

## Anhang 1 – Beschreibung der Verarbeitung

| Punkt | Beschreibung |
| --- | --- |
| 1\. Gegenstand und Zweck | Hosting und Betrieb des Dienstes: Boards, Listen und Karten speichern und anzeigen; Zusammenarbeit in Echtzeit; Aktivitätsverlauf; Suche; Benachrichtigungen; Exporte; vom Kunden eingeschaltete Integrationen; Support und Sicherheit |
| 2\. Art der Verarbeitung | Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Abrufen, Verwenden, Offenlegen gegenüber berechtigten Mitgliedern des Kunden, Einschränken, Löschen |
| 3\. Kategorien betroffener Personen | Mitglieder, Angestellte, Freiwillige, Gäste und Betrachter des Kunden; Personen, über die der Kunde auf Boards schreibt (zum Beispiel Teilnehmende von Anlässen, neue Besuchende, Menschen, die Unterstützung brauchen); eingeladene Personen; Personen ohne Konto, die auf einer öffentlichen Seite an einer Terminumfrage teilnehmen oder einen Termin buchen |
| 4\. Kategorien personenbezogener Daten | Namen, E-Mail-Adressen, Rollen und Mitgliedschaften; Inhalte von Boards (Titel, Beschreibungen, Kommentare, Status-Updates, Checklisten, benutzerdefinierte Felder, Labels, Zuweisungen, Fälligkeiten, Stimmen, Links, Automatisierungsregeln, Antworten auf Terminumfragen, Buchungen, gespeicherte Board-Filter); Kontaktdaten von Personen ohne Konto, die einen Termin buchen (Name, E-Mail-Adresse, Antworten) oder bei einer Terminumfrage eine Adresse hinterlassen – in der Kontodatenbank gespeichert, außerhalb des Board-Speichers und seines Verlaufs; Aktivitätsverlauf; Benachrichtigungen; persönliche Einstellungen (Favoriten, gespeicherte persönliche Filter, Einstellungen für Benachrichtigungen); Push-Abonnements der Geräte einer Person (Adresse und Schlüssel, die der Push-Dienst des Browsers vergibt, wenn die Person Push einschaltet); technische Daten (IP-Adressen, Geräte- und Sitzungsdaten); Einstellungen von Integrationen |
| 5\. Besondere Kategorien (nur wenn der Kunde sie speichert) | Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheitsdaten, Daten über Kinder, Daten zu Straftaten oder Schutzkonzept-Fällen |
| 6\. Häufigkeit und Dauer | Laufend während des Hauptvertrags zuzüglich der Fristen in Abschnitt 10 |
| 7\. Empfohlene Nutzung für heikle Daten | Private Boards, als vertraulich markiert, knappe und kodierte Inhalte, keine KI und keine Chat-Integrationen, kurze Aufbewahrung, keine Berufsgeheimnisse – siehe den  [Leitfaden für heikle Boards](https://contals.com/de/data-protection/sensitive-boards/)  |

## Anhang 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Siehe  [Technische und organisatorische Maßnahmen](https://contals.com/de/data-protection/toms/) . Fassung 1.0 vom 16. Oktober 2026.

## Anhang 3 – Unterauftragsverarbeiter und vom Kunden konfigurierte Empfänger

Siehe  [Unterauftragsverarbeiter und Empfänger](https://contals.com/de/data-protection/subprocessors/) . Fassung 1.0 vom 16. Oktober 2026.

## Anhang 4 – Internationale Übermittlungen (Zusammenfassung)

Zusammenfassung der Bewertung der Übermittlungen (vollständige Fassung auf Anfrage): Gespeicherte Daten liegen in der EU-Jurisdiktion von Cloudflare. Cloudflare, Inc. (USA) ist nach dem EU-US und dem Swiss-US Data Privacy Framework zertifiziert, mit den Standardvertragsklauseln als Rückfallebene. Ein Restrisiko besteht durch US-Recht (CLOUD Act), weil Cloudflare technisch auf Klartext zugreifen kann. Metadaten (interne Objekt-IDs, Anfragedaten) und Supportzugriffe fallen teilweise außerhalb der EU an. Gemindert wird das durch Datenminimierung, bedeutungslose Kennungen und die Zusagen von Cloudflare zu Behördenanfragen. Die zweite Backup-Kopie bei DigitalOcean (Frankfurt) enthält nur Daten, die Contals mit einem Schlüssel verschlüsselt hat, den DigitalOcean nicht hat; Stripe erhält nur Abrechnungsdaten. Contals betreut den Dienst aus der Schweiz, der die EU ein angemessenes Schutzniveau zuerkennt.

* * *

## Zusatz A – Schweiz (revDSG)

-   „Personendaten“, „Bearbeiten“, „Verantwortlicher“, „Auftragsbearbeiter“ und „betroffene Person“ haben die Bedeutung des revDSG; „Auftragsverarbeiter“ in diesem Vertrag meint den Auftragsbearbeiter.
-   Contals bearbeitet Daten nur so, wie der Kunde es selbst tun dürfte (Art. 9 Abs. 1 revDSG). Unterauftragsbearbeitung bedarf der vorherigen Genehmigung des Kunden (Art. 9 Abs. 3) – erteilt in Abschnitt 7.
-   Zuständige Behörde für Übermittlungen ist der EDÖB; Verweise auf die DSGVO in den Standardvertragsklauseln gelten als Verweise auf das revDSG.
-   **Öffentliche Organe unter kantonalem Recht** (zum Beispiel Landeskirchen und Kirchgemeinden, für die kantonales Datenschutzrecht gilt): Der Kunde bestätigt, dass er die Nutzung des Dienstes nach seinem kantonalen Recht geprüft hat. Kantonale Aufsichten (Resolution von privatim vom 24. November 2025; Merkblatt der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom Februar 2026) halten die Auslagerung besonderer Personendaten an Anbieter mit US-Bezug nur mit einer Verschlüsselung unter eigenen Schlüsseln des öffentlichen Organs für zulässig, die der Dienst nicht bietet. Solche Kunden sollten im Dienst keine besonderen Personendaten speichern.

## Zusatz B – EU (DSGVO)

-   Zuordnung zu Art. 28 Abs. 3 DSGVO: (a) Weisungen – Abschnitt 3; (b) Vertraulichkeit – 4; (c) Sicherheit – 5 und Anhang 2; (d) Unterauftragsverarbeiter – 7; (e) Anfragen Betroffener – 6.1; (f) Unterstützung bei Art. 32–36 – 5, 6.2, 9; (g) Löschung oder Rückgabe – 10; (h) Informationen und Kontrollen – 11.
-   Contals ist in der Schweiz niedergelassen, außerhalb der EU. Soweit Art. 3 Abs. 2 DSGVO auf Contals anwendbar ist: Eine Vertretung in der EU (Art. 27 DSGVO) ist noch nicht bestellt. Sie wird bestellt, bevor Contals die erste Kundin oder den ersten Kunden in der EU bedient, und hier genannt; bis dahin erreichen uns Personen in der EU direkt unter privacy@contals.com.

## Zusatz C – Kirchliches Datenschutzrecht (KDG, DSG-EKD)

> **Freiwillig.** Dieser Zusatz gilt nur, wenn der Kunde eine kirchliche Stelle ist, die dem KDG (katholisch) oder dem DSG-EKD (evangelisch) unterliegt, und ihn aktiviert – mit einer Anfrage in Textform an  [privacy@contals.com](mailto:privacy@contals.com) , die Contals in Textform bestätigt. Grundlage sind öffentliche Zusammenfassungen des geänderten DSG-EKD (in Kraft seit 1. Mai 2025) und des geänderten KDG (in Kraft seit 1. März 2026); bitte den Wortlaut im für euch verbindlichen Amtsblatt prüfen.

C.1 **Anwendbares Recht.** Unterliegt der Kunde dem KDG oder dem DSG-EKD, gelten Verweise auf die DSGVO in diesem Vertrag als Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen dieses Rechts (insbesondere § 29 KDG / § 30 DSG-EKD zur Verarbeitung im Auftrag, § 26 KDG / § 27 DSG-EKD zur Sicherheit, § 33 KDG / § 32 DSG-EKD zur Meldung von Verletzungen, §§ 39–41 KDG / § 10 DSG-EKD zu Drittländern).

C.2 **Vertragsinhalt.** Contals unterliegt nicht dem kirchlichen Datenschutzrecht. § 30 Abs. 5 DSG-EKD erlaubt in diesem Fall, den Vertrag an Art. 28 DSGVO auszurichten; nach dem geänderten KDG werden Verträge mit Auftragsverarbeitern, die der DSGVO unterliegen, anerkannt (§ 21 Abs. 5 KDG-DVO, nach Praxisübersichten). Dieser Vertrag wird in Textform geschlossen.

C.3 **Aufsicht.** Die für den Kunden zuständige kirchliche Datenschutzaufsicht beaufsichtigt die Verarbeitung des Kunden. Contals erkennt die Aufgaben und Befugnisse dieser Aufsicht in Bezug auf die Verarbeitung für den Kunden an, beantwortet ihre Anfragen und ermöglicht Kontrollen nach Abschnitt 11. (Eine förmliche „Unterwerfung“ des Auftragsverarbeiters verlangt das geänderte DSG-EKD nicht mehr; diese Anerkennung wird freiwillig angeboten, weil ältere kirchliche Muster sie noch vorsehen.)

C.4 **Auswahl und Kontrolle.** § 30 Abs. 3 DSG-EKD verlangt, dass sich der Kunde vor Beginn und danach regelmäßig von den Maßnahmen des Auftragsverarbeiters überzeugt und das Ergebnis dokumentiert. Dafür dienen Anhang 2, die Liste der Unterauftragsverarbeiter und die Informationen nach Abschnitt 11; Contals informiert über wesentliche Änderungen.

C.5 **Drittländer.** Übermittlungen stützen sich auf den Angemessenheitsbeschluss für DPF-zertifizierte Empfänger (Cloudflare, Stripe, DigitalOcean – das nur verschlüsselte Daten hält), auf den Angemessenheitsbeschluss für die Schweiz und auf Standardvertragsklauseln (§ 10 Abs. 1 DSG-EKD; § 40 KDG). Verlangt das für den Kunden geltende Kirchenrecht noch, dass ein Angemessenheitsbeschluss wichtigen kirchlichen Interessen nicht entgegensteht (früherer § 40 Abs. 1 KDG), beurteilt das der Kunde. Abschnitt 8.3 gibt dem Kunden ein Kündigungsrecht, bevor die Speicherung in ein Drittland verlegt würde.

C.6 **Vertraulichkeit.** Die Mitarbeitenden von Contals sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Abschnitt 4). Beichtgeheimnis und seelsorgerliche Inhalte dürfen nie im Dienst gespeichert werden.

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